Das Testament mit Ihrem Eigenen Willen
Wenn nach dem Tod kein Testament vorliegt, hat der Gesetzgeber vorgesorgt: die gesetzliche Erbfolge. Zum Zuge kommen die Verwandten sowie Ehepartner und Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Oft entsprechen diese Regeln nicht der Vorstellung des Erblassers. Freunde und auch entfernte Verwandte werden nicht berücksichtigt, bei unverheirateten Paaren hat gar der Lebensgefährte keinen Anspruch auf ein Erbe. Enkel erben erst, wenn der Elternteil, der vom Erblasser abstammt, selbst gestorben ist. Bei Menschen ohne Verwandte erhält der Staat das Erbe. Auch soziales Engagement wird nicht berücksichtigt.
Ein individuelles Testament lässt Ihren Willen und Ihre Lebensvorstellungen aktiv weiterleben. Prüfen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht oder ob Sie ein eigenes Testament aufsetzen wollen.
Ein Testament gibt Ihnen Gestaltungsfreiheit
Sie bestimmen, wer erbt und wem Sie etwas zuwenden möchten. Sind alle, die Ihnen am Herzen liegen, bedacht, bleibt Raum Ihr soziales Engagement weiterleben zu lassen. Sie können soziale und gemeinnützige Organisationen unterstützen. Es geht dabei nicht nur um materielle Werte, sondern auch darum, Zukunft zu gestalten, Ihre Werte weiterzugeben. Möchten Sie, dass Ihr Erbe noch in 100 Jahren Gutes tut, dann bedenken Sie unsere Stiftung Nächstenliebe Weltweit.